Zur Zeit wird in Fitnessstudios primär daran gearbeitet Hygienekonzepte umzusetzen welche die Öffnung der Anlagen zum nächstmöglichen Termin ermöglichen sollen.
Was ist primär dabei zu beachten?
Diskutiert wird unter anderem ob Mitarbeiter beim Kunden Fieber messen sollen? Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten und ohne Grundlage dürfen Sie nicht erhoben und verarbeitet werden.
Was obwiegt? Das berechtigte Interesse des Studios oder das Recht des Schutzes der pesonenbezogenen Daten des Kunden?
Unser Vorschlag wäre sich auf alle Fälle die Einwilligung des Kunden schriftlich einzuholen! Die Verarbeitung muss in das Verzeichniss der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden und das Equipment in die Liste der Technisch Organisatorischen Maßnahmen aufgelistet werden. Löschkonzept überprüfen!