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FAQ zum datenschutzgerechten Umgang mit Corona-Fällen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink sagt: „Fragen des Datenschutzes stehen aktuell sicherlich nicht im Zentrum, sind aber auch in Notsituationen in die Überlegungen einzubeziehen und erleichtern letztendlich die Bewältigung der Krise, vor der wir stehen“

Die Behörde veröffentlichte FAQ zum datenschutzgerechten Umgang mit Corona-Fällen. zb werden diese Fragen angesprochen:

  • Dürfen Arbeitgeber aktuelle private Handynummern oder andere Kontaktdaten von der Belegschaft erheben, um die Beschäftigten im Falle einer Schließung des Betriebs oder in ähnlichen Fällen kurzfristig warnen oder auffordern zu können, zu Hause zu bleiben?
  • Dürfen Arbeitgeber Informationen darüber erheben und weiterverarbeiten, ob ein Beschäftigter in einem Risikogebiet war oder mit einem Erkrankten direkten Kontakt hatte?